Iscope AGB
So erreichen Sie uns:
ISCOPE GmbH
Weißenburger Str. 2a
49076 Osnabrück
Fon: +49 541 3502860
Fax: +49 541 3502865
E-Mail: anfrage(at)iscope.de
Stand Juni 2021
I. Präambel
Dieses Angebot wurde erstellt von der ISCOPE GmbH (ISCOPE, Auftragnehmer, AN) und richtet sich an den im Angebot beschriebenen Kunden (Kunde, Auftraggeber, AG).
II. Beauftragung
Eine Beauftragung kommt durch Unterschrift des Auftraggebers im dafür vorgesehenen Unterschriftenfeld und eine folgende Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Eine Beauftragung kann alternativ auch formlos in Textform erfolgen. Auftrag und Auftragsbestätigung bedürfen in jedem Fall der Textform.
III. Vertraulichkeit des Angebots
Das Angebot gilt, so nicht anders vereinbart, als vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe dieses Angebots an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der ISCOPE GmbH.
IV. Material und Inhalte
Übermittelt der Auftraggeber ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Auftraggeber, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer dabei alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
IV. Nutzungsrechte
Sofern nichts abweichendes vereinbart wird, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des im jeweiligen Einzelvertrag bezeichneten Lizenzmaterials in dem jeweils bezeichneten Umfang.
VI. Referenzen
Sofern nicht in Textform anders vereinbart, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungserbringung für den Auftraggeber unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen (z.B. auf der Website des Auftragnehmers). Über benannte Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers oder Auftragnehmers wird ausdrückliches Stillschweigen vereinbart. Handelt es sich bei dem Auftrag um ein “Web-Projekt”, bspw. also eine Internetseite, einen Shop, ein Video-CMS oder Vergleichbares, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass ein Hinweis auf den Auftragnehmer, nebst dessen Logo und Verlinkung auf dessen Internetseite, auf eben diesem Web-Projekt mit einem Hinweis auf die Art der erbrachten Leistung hinterlegt wird. Dies kann bspw. im Footer oder im Impressum geschehen.
VII. Zahlung
So nicht anders vereinbart werden:
1. Bei Projekten bis 50.000 EUR (in Worten fünfzigtausend Euro) Auftragsvolumen 30% des Angebotswertes bei Auftragsvergabe, 40% des Angebotswertes im Projektablauf nach ca. der Hälfte der geplanten Umsetzungszeit und die restlichen 30% bei Projektabschluss fällig.
2. Bei Projekten über 50.000 EUR (in Worten fünfzigtausend Euro) Auftragsvolumen wird eine Zahlung von 20.000 EUR (in Worten zwanzigtausend Euro) bei Auftragsvergabe fällig. Über die weiteren Aufwände behalten wir uns eine monatliche Abrechnung von Pauschalbeträgen entsprechend der gemeinsam geschätzten Projektlaufzeit bzw. des vom AN geschätzten Projektfortschritts vor.
Generell, sofern nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, mit Entwicklungs- und Designarbeiten erst nach dem ersten Zahlungseingang zu beginnen.
Sollte sich eine Zahlung um mehr als 14 Tage verzögern, so kann sich auch ein etwaig zugesagter Fertigstellungszeitpunkt entsprechend verzögern. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Einreichung und Bestätigung in Textform.
VIIII. Unerwartet höhere Aufwände
So nicht anders vereinbart werden:
Mehrkosten von bis zu 15% des Angebotswertes werden durch den AN ohne weitere Vorankündigung in Rechnung gestellt. Sollte es wider Erwarten zu Mehrkosten von mehr als 15% kommen, erstellen wir Ihnen hierüber frühzeitig ein separates Angebot..
IX. Spesen und Fahrtkosten
Fahrtkosten können, in sofern nicht im Angebot anders vereinbart, in Absprache abgerechnet werden. Hierzu zählen auch etwaige Spesen.
X. Terminierung des Projektstarts
So nicht anders vereinbart wirken Auftraggeber und Auftragnehmer auf einen Produktiv-Start (Start der Entwicklungs- und Designarbeiten) binnen 28 Tagen nach Auftragsbestätigung und erstem Zahlungseingang hin.
XI. Terminierung der Lieferung
Ein Liefertermin der im Angebot enthaltenen Leistungen wird zum Projektstart gemeinsam abgestimmt. Auch werden hier Zeitpunkte für ggf. benötigte Zulieferungen des Auftraggebers definiert. Sollten sich diese verschieben, so ergibt sich u. U. auch eine Verschiebung der folgenden Arbeiten und somit des Lieferzeitpunktes.
XII. Verzögerungen durch den Auftraggeber
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn der Auftragnehmer erkennt, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verspätet oder nicht erfüllt. Soweit es für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und die Einschätzung der Konsequenzen erforderlich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ferner die erwarteten Auswirkungen auf zusätzliche Kosten und zusätzliche Arbeitszeit sowie auf vereinbarte Termine, Fristen und Meilensteine mitzuteilen. Der Auftragnehmer soll grundsätzlich versuchen, zusätzliche Kosten und zusätzliche Arbeitszeit aufgrund der verspäteten oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggeber zu vermeiden. Die Parteien sind sich aber bewusst, dass die verspätete oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten eines Auftraggebers oft zu nicht nutzbarer Arbeitszeit von Mitarbeitern auf Seiten des Auftragnehmers führt und dass die Vermeidung von Verzögerungen aufgrund der verspäteten oder Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten eines Auftraggebers im Normalfall zusätzliche Arbeitszeit auf Seiten des Auftragnehmers erfordert.
XIII Abnahme und Übergabe
Die Entwicklung/Programmierung erfolgt auf einem Entwicklungs-Server des Auftragnehmers auf welchem der Auftraggeber die Fortschritte aber auch die fertige Programmierung freigeben kann. Das entwickelte Produkt wird auf Wunsch komplett an den Kunden übergeben. Dies beinhaltet alle erstellten/angepassten Quellcodes unter Berücksichtigung etwaiger Urheberrechte Dritter. Eine Onlinestellung erfolgt erst nach finaler Freigabe/Abnahme durch den Kunden in Textform. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung dem Auftraggeber in Schriftform an. Zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht binnen 14 Tagen etwaige Mängel an, so ist dies als Abnahme ohne Mängel durch den Auftragnehmer zu werten. Eine Gewährleistung nach erfolgter Abnahme ohne Mängel wird ausgeschlossen.
XIV. Kompatibilitäten und Darstellung und Darstellungsumgebung
Die angebotenen Internetseiten und -applikationen werden nach aktuellen, technischen Standards entwickelt. Web-Anwendungen werden hierbei auf aktuellen MacOS, Windows, Android und iOS Betriebssystemen auf jeweils aktuellen Versionen der Browser Chrome, Edge, Safari und FireFox auf aktueller Hardware entwickelt und getestet. Insbesondere aber auch diejenigen Betriebssysteme, Software und Hardware, deren Herstellersupport ausgelaufen ist, werden durch unsere Programmierung nicht mehr „bewusst“ unterstützt. Eventuelle Anpassungsarbeiten für ältere Software oder Hardware müssten separat angemerkt und beauftragt werden, sofern vom AG gewünscht.
XV. Schadenersatz und Haftung
Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – lediglich für entstandene oder entstehende Schäden, falls diese vorsätzlich, grob fahrlässig, oder aufgrund schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, oder einen seiner Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Eine hierüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Auftragnehmer-Haftung gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf einen Höchstbetrag von brutto 50.000 EUR (in Worten fünfzigtausend Euro) je Schadensfall begrenzt. Nach Eintreten eines Schadensfalls besteht ein beiderseitiges, außerordentliches Kündigungsrecht.
XVI. Datenschutz
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte unserer online Datenschutzerklärung (https://iscope.de/datenschutzerklaerung/) oder wenden sich bei Fragen gern an unseren externen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@care-office.de
XVII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück.
XVIII. Schlussbestimmungen
Die AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an betriebliche Kunden. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten. Dieses Angebot hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Angebotsdatum.